Am
1. April 1990 ging der erste Lokalsender - Radio Duisburg - in Nordrhein-Westfalen
auf Sendung. Seit dem sind insgesamt 46 Lokalsender in NRW auf Sendung
gegangen. Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hatte in seinem Rundfunkstaatsvertrag
festgelegt, dass an diesen Lokalsender die Partizipation der Bürgerinnen
und Bürger gesetzlich mit 15 % an der produzierten Sendezeit zu beteiligen
sind. Die Lokalsender senden zwar täglich 24 Stunden ein sogenanntes
Vollprogramm, aber selber produziert haben sie davon nur 8 oder 5
Stunden, der Rest - das sogenannte Mantelprogramm - kommt aus der
Zentralstelle von Radio NRW in Oberhausen. Der Hörer merkt selbst
nicht, wann das Programm von Radio NRW übernommen wird.
Das bedeutet:
In NRW haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht
auf 1 Stunde der täglichen Sendezeit des jeweiligen privatrechtlichen
Lokalsenders. Der Unterschied zum Modell der offenen Kanäle in Kabelanlagen
auf eigener Frequenz liegt darin, dass der Bürgerfunk auch terrestrisch
für alle und innerhalb eines 24-Stunden-Programms zu empfangen ist.
Die Sendeplätze werden von der Veranstaltergemeinschaften der Lokalstationen
im Programmschema festgelegt, auf die formale und inhaltliche Gestaltung
haben aber weder sie, noch die Redaktionen Einfluss. Zu berücksichtigen
sind, neben den durch die Satzung geregelten Zugangsrechten und
der geforderten Eigenleistung, lediglich das Verbot für Werbung im
Bürgerfunk und natürlich die Einhaltung anderer geltender Gesetze
oder Urheberrechtsfragen.
Eine Gruppe ist übrigens definiert als mindestens zwei Personen, die
aber erst einen Radiopass zum Senden erwerben müssen.
Eine institutionelle Anbindung, z. B. an einen Verein, ist nicht notwendig.
Radio Köln startete am 4. Mai 1991 mit Chefredakteur Uwe Spörl in
der Eupenerstraße 161 in Köln Braunsfeld. Heute ist Radio Köln im
MediaPark 5 angesiedelt.
Jede Lokalstation besteht nun aus zwei Gesellschaften.
Die VG (Veranstaltergemeinschaft)
und die BG (Betriebsgesellschaft).
Das "Zwei-Säulenmodell"
in Nordrhein-Westfalen